| Kredit
Sicherstellung Der Krediterwerber nimmt den
Kredit im allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem
sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall eine
Sicherstellung der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in
einer der folgenden Formen:
- Hypothek oder sogenannte Grundschulden auf
Grundstücke, Bauwerke oder Betriebsanlagen
- Recht auf Pfändung eines
Teils des Einkommens oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns
- Abtretung von Ansprüchen gegen
Dritte, wie z.B. Erlöse aus Grundstücksverkäufen
- Auszahlungen von fälligen
Kapitallebensversicherungen und sonstige Forderungen
- Bei Privatkrediten durch einen
Bürgen (oft der Lebensgefährte, Ehepartner) und eine
Lebensversicherung auch in Form einer Risikolebensversichung
- Wechsel auf die Kreditsumme bei
kurzfristigen Finanzierungen von Firmen,
wie Warenzwischenfinanzierungen
- oder durch sonstige
Vereinbarungen
Bei größeren Krediten [z.B. für
eine AG (Aktiengesellschaft)] ist vor der endgültigen Entscheidung des
Vorstands auch der Aufsichtsrat oder ein Wirtschaftsprüfer mit der
Angelegenheit zu befassen.
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