Kredit
- Hypothek & Darlehen
Eine Hypothek ist nach dt. Sachenrecht ein Grundpfandrecht -
es
kann am Eigentum an einem Grundstück oder am Erbbaurecht begründet
werden.
Der Inhaber der Hypothek ist berechtigt, die Zahlung einer
bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern - d.h., der
Hypothekengläubiger darf Substanz und Nutzungen des Grundstücks
durch Zwangsvollstreckung nutzen, um die festgelegte
Geldsumme zu erhalten.
Durch die Hypothek ist das Grundstück dem
Gläubiger verpfändet - die Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis
zu Gunsten der Grundschuld immer weiter zurück.
Im österreichischen Sachenrecht ist die Hypothek ein Pfandrecht an
einer unbeweglichen Sache und somit, im Gegensatz zum deutschen
Recht, auch per definitionem ein Pfandrecht.
Ein Darlehen (auch
"Darlehensvertrag") ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den
Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine
Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Darlehensnehmer ist
verpflichtet, den Betrag oder Sachen gleicher Art und Güte bei
Fälligkeit zurückzuzahlen bzw. zurückzugeben.
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